Der Kunde wird insbesondere auf die Bestimmungen des Paragrafen 10 hingewiesen.

1. Auslegung:

1.1 Definitionen:

Bestechungsgesetze des Bestechungsgesetzes 2010 und aller anderen anwendbaren rechtsvorschriften, gesetzlichen Instrumente und Vorschriften des Vereinigten Königreichs in Bezug auf Bestechung und Korruption;
Business Day einen Tag (außer einem Samstag, Sonntag oder Feiertag), an dem Banken in London für Geschäfte geöffnet sind;
Bedingungen die in diesem Dokument in der von Zeit zu Zeit gemäß Ziffer 13.5 geänderten Bedingungen;
Vertrag den Vertrag zwischen Procare und dem Kunden über den Verkauf und Kauf der Waren, der unter diese Bedingung und gegebenenfalls die Bedingungen des Handelsvertrags fällt;
Kunde die Person oder Firma, die die Waren bei Procare kauft;
Lieferort den vereinbarten Ort, an dem Procare die Ware gemäß Ziffer 4.2.1 an den Kunden liefern soll oder an dem Ort, an dem der Kunde die Ware gemäß Ziffer 4.2.2 bei Procare abholen wird;
ForceMajeure Event ein Ereignis oder ein Umstand, der sich der angemessenen Kontrolle einer Partei entschließt;
Goods die in der Bestellung genannten Waren (oder teile davon);
Order die Bestellung des Kunden für die Ware;
Procare Procare UK Limited (registriert in England und Wales mit der Firmennummer 04527914).
Spezifikation jede Spezifikation für die Waren, einschließlich der damit verbundenen Pläne und Zeichnungen, die vom Kunden und Procare schriftlich vereinbart wurden;
„Handelsvereinbarung“ eine Vereinbarung zwischen Procare und dem Kunden, die Teil des Kaufvertrags ist, der besondere Bedingungen für die Lieferung der Ware durch die Procare an den Kunden festlegt.

1.2 Auslegung:

1.2.1 ein Verweis auf eine Satzung oder eine gesetzliche Bestimmung ist ein Verweis auf diese Satzung oder Bestimmung in der geänderten oder neu erlassenen Fassung. Ein Verweis auf eine satzungsmäßige oder gesetzliche Bestimmung umfasst alle nach diesem Gesetz oder der gesetzlichen Bestimmung erlassenen nachrangigen Rechtsvorschriften in der geänderten oder neu erlassenen Fassung.

1.2.2 Jeder Satz, der durch die Begriffe eingeführt wird, einschließlich, insbesondere oder ein ähnlicher Ausdruck, ist als veranschaulichend auszulegen und darf den Sinn der diesen Begriffen vorausgehenden Wörter nicht einschränken.

1.2.3 ein Verweis auf das Schreiben oder Schreiben umfasst Faxe und E-Mails.

2. Vertragsbasis

2.1 Vorbehaltlich Ziffer 2.2 gelten diese Bedingungen für den Vertrag unter Ausschluss anderer Bedingungen, die der Kunde durchsetzen oder umsetzen will oder die durch Handel, Gepflogenheit, Praxis oder Geschäftsverlauf impliziert werden.

2.2 Bei Konflikten oder Unklarheiten zwischen den Bedingungen der Bedingungen und der Handelsvereinbarung haben die in der Handelsvereinbarung festgelegten Bedingungen Vorrang.

2.3 Die Bestellung stellt ein Angebot des Kunden dar, die Ware in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen und gegebenenfalls einem Handelsvertrag zu kaufen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Bedingungen der Bestellung und alle anwendbaren Spezifikationen vollständig und korrekt sind.

2.4 Der Auftrag gilt nur dann als angenommen, wenn Procare eine schriftliche Annahme des Auftrags erteilt, an dem der Vertrag zustande kommt.

2.5 Der Kunde verzichtet auf jedes Recht, sich anderweitig auf eine Klausel zu verlassen, die mit Dokumenten des Kunden bestätigt, geliefert oder in diesen enthalten ist, die mit diesen Bedingungen unvereinbar sind.

2.6 Alle von Procare erstellten Muster, Zeichnungen, beschreibenden Gegenstände oder Werbemittel sowie alle Beschreibungen oder Abbildungen in den Katalogen oder Broschüren von Procare werden ausschließlich zu dem Zweck erstellt, eine ungefähre Vorstellung der darin genannten Waren zu geben. Sie sind weder Vertragsbestandteil noch vertragsgemäß.

2.7 Ein Angebot für die von Procare abgegebenen Waren stellt kein Angebot dar. Ein Angebot gilt für die im Angebot angegebene Frist und wenn keine Frist von 20 Werktagen ab Ausstellungsdatum angegeben wird.

3. Waren

3.1 Die Waren werden auf der Website von Procare durch eine anwendbare Spezifikation geändert beschrieben.

3.2 Soweit die Ware nach einer vom Kunden gelieferten Spezifikation herzustellen ist, stellt der Kunde Procare von allen Verbindlichkeiten, Kosten, Ausgaben, Schäden und Verlusten (einschließlich direkter, indirekter oder Folgeschäden, entgangenen Gewinns, Reputationsverlust und allen Zinsen, Strafen und rechtlichen und sonstigen angemessenen beruflichen Kosten und Ausgaben) frei, die Procare im Zusammenhang mit einer Klage gegen Procare wegen tatsächlicher oder angeblicher Verletzung eines Dritten erlitten hat oder geistige Eigentumsrechte, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Spezifikation durch Procare ergeben. Diese Klausel 3.2 gilt auch nach Beendigung des Vertrages.

3.3 Procare behält sich das Recht vor, die Spezifikation der Ware zu ändern, wenn dies durch geltende gesetzliche oder behördliche Anforderungen erforderlich ist.

4. Lieferung

4.1 Procare stellt sicher, dass

4.1.1 jeder Lieferung der Ware ist ein Lieferschein beigefügt, der das Datum der Bestellung, alle relevanten Referenznummern des Kunden und Procare, die Art und Menge der Ware (gegebenenfalls einschließlich der Codenummer der Ware) anzeigt, und

4.1.2 wenn Procare vom Kunden verlangt, Verpackungsmaterial an Procare zurückzugeben, ist dies eindeutig auf dem Lieferschein angegeben. Der Kunde stellt solche Verpackungsmaterialien zur Abholung in den Zeiten zur Verfügung, die Procare vernünftigerweise verlangen muss. Die Rücksendung von Verpackungsmaterialien erfolgt auf Kosten von Procare.

4.2 Die Bestellung bestätigt die Lieferanweisungen einschließlich des Lieferortes und wenn:

4.2.1 Procare hat sich bereit erklärt, die Ware an den Kunden zu liefern, er hat die Ware an den in der Bestellung festgelegten Ort oder an einem anderen Ort zu liefern, an dem die Parteien jederzeit zustimmen können, nachdem Procare dem Kunden mitteilen kann, dass die Ware bereit ist; oder .

4.2.2 der Kunde die Ware abholen soll, dann hat der Kunde die Ware innerhalb von drei Werktagen nach DerArt von Procare bei Procare in Unit 5/6 Lodge Causeway Trading Estate Fishponds Bristol BS16 3JB oder an einem anderen Ort abzuholen, der von Procare vor der Lieferung innerhalb von drei Werktagen von Procare mitgeteilt wird, dass die Ware bereit ist.

4.3 Die Lieferung erfolgt entweder auf:

4.3.1 den Abschluss der Entladung der Ware am Lieferort, wenn Procare die Ware gemäß Ziffer 4.2.1 liefert; oder

4.3.2 die Fertigstellung der Verladung der Ware am Lieferort, wenn der Kunde die Ware gemäß Ziffer 4.2.2 abnimmt.

4.4 Alle angegebenen Liefertermine sind nur annähernd, und der Zeitpunkt der Lieferung ist nicht von wesentlicher Bedeutung. Procare haftet nicht für Verzögerungen bei der Lieferung der Ware, die durch ein Ereignis höherer Gewalt oder das Versäumnis des Kunden verursacht werden, Procare angemessene Lieferanweisungen oder andere Anweisungen zu erteilen, die für die Lieferung der Ware relevant sind.

4.5 Wenn Procare die Ware nicht liefert, ist seine Haftung auf die Kosten und Ausgaben beschränkt, die dem Kunden bei der Beschaffung von Ersatzwaren ähnlicher Beschreibung und Qualität auf dem günstigsten verfügbaren Markt abzüglich des Preises der Ware entstehen. Procare übernimmt keine Haftung für die Nichtlieferung der Ware insoweit, als ein solches Versäumnis durch ein Ereignis höherer Gewalt oder das Versäumnis des Kunden verursacht wird, Procare angemessene Lieferanweisungen oder andere Anweisungen zu erteilen, die für die Lieferung der Ware relevant sind.

4.6 Wenn der Kunde die Lieferung der Ware nicht innerhalb von drei Werktagen nimmt oder akzeptiert, um den Kunden darüber zu informieren, dass die Ware bereit ist, dann, es sei denn, ein solcher Ausfall oder eine Verzögerung wird durch ein Ereignis höherer Gewalt oder die Nichteinhaltung seiner vertraglichen Verpflichtungen durch Procare verursacht:

4.6.1 Die Lieferung der Ware gilt am dritten Werktag nach dem Tag, an dem Procare dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Ware bereit war, um 9.00 Uhr als abgeschlossen; und

4.6.2 Procare wird die Ware bis zur Lieferung lagern und dem Kunden alle damit verbundenen Kosten und Aufwendungen (einschließlich Versicherung) in Rechnung stellen.

4.7 Wenn procare dem Kunden zehn Werktage nach dem Tag, an dem Procare mitgeteilt hat, dass die Ware zur Lieferung bereit war, die Lieferung nicht übernommen oder akzeptiert hat, kann Procare die Ware teilweise oder teilweise weiterverkaufen oder anderweitig veräußern und dem Kunden nach Abzug angemessener Lager- und Verkaufskosten einen etwaigen Überstand über den Preis der Ware in Rechnung stellen oder dem Kunden einen Fehlbetrag unter dem Preis der Ware in Rechnung stellen.

4.8 Liefert Procare bis zu 5 % mehr oder weniger als die bestellte Warenmenge, so kann der Kunde diese nicht ablehnen, aber nach Erhalt der Mitteilung des Kunden, dass die falsche Warenmenge geliefert wurde, wird eine anteilige Anpassung der Auftragsrechnung vorgenommen.

4.9 Procare kann die Ware in Raten liefern, die separat in Rechnung gestellt und bezahlt werden. Lieferverzug oder Zahlungsverzug berechtigt den Kunden nicht, eine andere Rate zu stornieren.

5. Qualität

5.1 Procare garantiert, dass die Ware bei Lieferung und für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum der Lieferung („Garantiezeit“)

5.1.1 entsprechen in allen wesentlichen Punkten ihrer Beschreibung und allen anwendbaren Spezifikationen;

5.1.2 frei von Materialfehlern in Konstruktion, Material und Verarbeitung sein; und

5.1.3 von zufriedenstellender Qualität sein (im Sinne des Sale of Goods Act 1979).

5.2 Vorbehaltlich Ziffer 5.3, wenn:

5.2.1 Der Kunde gibt Procare innerhalb einer angemessenen Zeit nach Entdeckung schriftlich mit, dass einige oder die gesamte Ware nicht der in Ziffer 5.1 genannten Garantie entspricht;

5.2.2 Procare wird eine angemessene Möglichkeit gegeben, diese Waren zu prüfen; und

5.2.3 der Kunde (falls von Procare dazu aufgefordert) diese Ware auf Kosten des Kunden an den Geschäftsort von Procare zurückgibt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde,

Procare wird die mangelhafte Ware nach seiner Wahl reparieren oder ersetzen oder den Preis der mangelhaften Ware vollständig zurückerstatten.

5.3 Procare haftet nicht für die Nichtbeachtung der in Ziffer 5.1 genannten Garantie in einem der folgenden Ereignisse:

5.3.1 der Kunde diese Waren nach Ankündigung gemäß Ziffer 5.2 weiter nutzt;

5.3.2 Der Mangel entsteht, weil der Kunde die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen von Procare in Bezug auf die Lagerung, Inbetriebnahme, Installation, Verwendung und Wartung der Ware oder (falls keine) gute Handelspraxis in Bezug auf diese nicht befolgt hat;

5.3.3 der Mangel entsteht durch Procare nach einer zeichnung, Konstruktion oder Spezifikation des Kunden;

5.3.4 der Kunde diese Ware ohne schriftliche Zustimmung von Procare verändert oder repariert;

5.3.5 der Mangel entsteht durch fairen Verschleiß, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit oder ungewöhnliche Lagerung oder Arbeitsbedingungen; oder

5.3.6 Die Waren unterscheiden sich von ihrer Beschreibung oder der Spezifikation aufgrund von Änderungen, die vorgenommen wurden, um sicherzustellen, dass sie den geltenden gesetzlichen oder regulatorischen Anforderungen entsprechen.

5.4 Außer wie in Ziffer 5 vorgesehen, haftet Procare gegenüber dem Kunden nicht für die Nichtbeachtung der in Ziffer 5.1 genannten Garantie.

5.5 Die in den Abschnitten 13 bis 15 des Sale of Goods Act 1979 implizierten Bedingungen sind im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang vom Vertrag ausgeschlossen.

5.6 Diese Bedingungen gelten für alle von Procare gelieferten Reparatur- oder Ersatzgüter.

6. Titel und Risiko

6.1 Die Gefahr der Ware geht nach Lieferung auf den Kunden über.

6.2 Das Eigentum an der Ware geht erst nach:

6.2.1 Procare erhält die zahlung in voller Höhe (in bar oder in abgerechneten Mitteln) für die Waren und alle anderen Waren, die Procare dem Kunden geliefert hat, für die die Zahlung fällig geworden ist, in diesem Fall wird das Eigentum an der Ware zum Zeitpunkt der Zahlung aller dieser Beträge vergehen; Und

6.2.2 Der Kunde veräußert die Ware, in diesem Fall geht das Eigentum an der Ware zum in Ziffer 6.4 genannten Zeitpunkt an den Kunden über.

6.3 Bis zur Überbindung des Eigentums an der Ware an den Kunden hat der Kunde

6.3.1 die Waren getrennt von allen anderen Waren des Kunden zu lagern, so dass sie leicht als Eigentum von Procare erkennbar bleiben;

6.3.2 keine Kennzeichnungoderin oder Verpackung auf oder in Bezug auf die Ware entfernen, verunstalten oder verschleiern;

6.3.3 die Ware in einem zufriedenstellenden Zustand zu halten und gegen alle Risiken zum vollen Preis ab dem Lieferdatum versichert zu halten;

6.3.4 Procare unverzüglich benachrichtigen, wenn es einem der in Ziffer 9.1 aufgeführten Ereignisse unterliegt; und

6.3.5 geben Sie Procare die Informationen über die Waren, die Procare von Zeit zu Zeit benötigen kann.

6.4 Vorbehaltlich Ziffer 6.5 kann der Kunde die Ware im ordentlichen Geschäftsgang (aber nicht anderweitig) weiterverkaufen oder nutzen, bevor Procare die Ware bezahlt erhält. Wenn der Kunde die Ware jedoch vor diesem Zeitpunkt weiterverkauft:

6.4.1 sie tut dies als Hauptgeschäftsführer und nicht als Bevollmächtigter von Procare; und

6.4.2 Das Eigentum an der Ware geht von Procare unmittelbar vor dem Zeitpunkt, zu dem der Weiterverkauf durch den Kunden eintritt, auf den Kunden über.

6.5 Geht der Kunde vor dem Eigentumsvorbehalt an den Kunden an eines der in Ziffer 9.1 aufgeführten Ereignisse, so kann Procare ohne Einschränkung eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs:

6.5.1 Das Recht des Kunden, die Ware weiterzuverkaufen oder im ordentlichen Geschäftsgang zu verwenden, erlischt sofort; und

6.5.2 Procare kann jederzeit:

(a) vom Kunden verlangen, alle in seinem Besitz enthaltenen Waren zu liefern, die nicht weiterverkauft oder unwiderruflich in ein anderes Produkt eingebaut wurden; und

(b) wenn der Kunde dies nicht unverzüglich tut, betreten Sie die Räumlichkeiten des Kunden oder Dritter, in denen die Ware gelagert wird, um sie wiederzuerlangen.

7. Preis und Zahlung

7.1 Der Preis der Ware ist der preis, der in der Bestellung angegeben ist, oder, wenn kein Preis angegeben ist, der Preis, der in der Procare-Preisliste angegeben ist, die dem Kunden zur Verfügung gestellt wird und zum Zeitpunkt der Lieferung oder gegebenenfalls im Handelsvertrag gilt.

7.2 Der Preis der Ware:

7.2.1 schließt Beträge in Bezug auf die Mehrwertsteuer („MwSt.“) aus, die der Kunde zusätzlich vorbehaltlich des Eingangs einer gültigen Mehrwertsteuerrechnung an Procare zum geltenden Satz zu zahlen hat; und

7.2.2 ohne Kosten und Kosten für Verpackung, Versicherung und Transport der Ware, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden, sofern procare nichts anderes schriftlich vereinbart hat.

7.3 Procare kann dem Kunden die Ware am oder jederzeit nach Lieferung in Rechnung stellen.

7.4 Der Kunde hat die Rechnung vollständig und in abgerechneten Mitteln innerhalb von 20 Werktagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen, sofern procare nichts anderes schriftlich vereinbart hat. Die Zahlung erfolgt auf das von Procare schriftlich benannte Bankkonto. Zeit für die Zahlung ist von entscheidender Bedeutung.

7.5 Wenn der Kunde bis zum Fälligkeitstermin keine Zahlung an Procare gemäß dem Zahlungstermin leisten kann, hat er von Zeit zu Zeit Zinsen auf den überfälligen Betrag in Höhe von 4% pro Jahr über dem Basiszinssatz der HSBC Bank Plc zu zahlen. Diese Zinsen werden täglich vom Fälligkeitstag bis zur tatsächlichen Zahlung des überfälligen Betrags vor oder nach dem Urteil anfallen. Der Kunde hat die Zinsen zusammen mit dem überfälligen Betrag zu zahlen.

7.6 Der Kunde hat alle vertragsgemäß fälligen Beträge vollständig zu zahlen, ohne aufzurechnungen, Gegenansprüche, Abzug skonton oder zurückzuhalten (mit Ausnahme von gesetzlich vorgeschriebenen Vorzügen oder Einbehaltungen). Procare kann jederzeit, ohne andere Rechte oder Rechtsbehelfe einzuschränken, die es haben kann, jeden ihm vom Kunden zustehenden Betrag auf jeden Betrag veransern, den Procare an den Kunden zu zahlen hat.

8. Kreditlimit

Procare kann von Zeit zu Zeit Kreditlimits festlegen und variieren und Lieferungen der Ware zurückhalten, wenn der Kunde dieses Kreditlimit überschreitet.

9. Kündigung

9.1 Ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte oder Rechtsbehelfe kann Procare den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, indem es den Kunden schriftlich benachrichtigt, wenn:

9.1.1 der Kunde begeht eine wesentliche Verletzung einer Vertragsklausel und (falls eine solche Verletzung behoben werden kann) diese Verletzung nicht innerhalb von 10 Tagen nach schriftlicher Mitteilung dieser Partei;

9.1.2 der Kunde im Zusammenhang mit seiner Einlassung in die Verwaltung, der vorläufigen Liquidation oder einer Zusammensetzung oder Vereinbarung mit seinen Gläubigern (ausgenommen im Zusammenhang mit einer solventen Umstrukturierung) jede Maßnahme oder Handlung ergreift, die abgewickelt wird (freiwillig oder auf Anordnung des Gerichts, es sei denn, zum Zwecke einer solventen Umstrukturierung), dass ein Konkursverwalter eines seiner Vermögenswerte bestellt wird oder die Geschäftstätigkeit untersagt wird oder , wenn der Schritt oder die Handlung in einer anderen Gerichtsbarkeit im Zusammenhang mit einem analogen Verfahren in der betreffenden Gerichtsbarkeit erfolgt;

9.1.3 Der Kunde suspendiert, droht mit der Aussetzung, Einstellung oder anlierst, seine Geschäftstätigkeit ganz oder teilweise einzustellen; oder

9.1.4 Die finanzielle Lage des Kunden verschlechtert sich in einem solchen Maße, dass nach Ansicht von Procare die Fähigkeit des Kunden, seinen vertraglichen Verpflichtungen angemessen nachzukommen, gefährdet ist.

9.2 Ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte oder Rechtsbehelfe kann Procare die Lieferung der Waren im Rahmen des Vertrags oder eines anderen Vertrags zwischen dem Kunden und Procare aussetzen, wenn der Kunde einem der in Ziffer 9.1.1 bis Ziffer 9.1.4 aufgeführten Ereignisse unterliegt oder Procare vernünftigerweise davon ausgeht, dass der Kunde einem von ihnen unterworfen wird, oder wenn der Kunde am Fälligkeitstag keinen gemäß dem Vertrag fälligen Betrag zahlt.

9.3 Ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte oder Rechtsbehelfe kann Procare den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, indem es den Kunden schriftlich benachrichtigt, wenn der Kunde den gemäß dem Vertrag fälligen Betrag am Fälligkeitstag nicht bezahlt.

9.4 Bei Beendigung des Vertrages aus irgendeinem Grund hat der Kunde procare unverzüglich alle ausstehenden unbezahlten Rechnungen und Zinsen von Procare zu zahlen.

9.5 Die Kündigung des Vertrags berührt keine Rechte und Rechtsbehelfe der Parteien, die bei Beendigung entstanden sind, einschließlich des Rechts, Schadensersatz in Bezug auf eine Verletzung des Vertrages zu verlangen, die zum Oder vor dem Datum der Kündigung bestand.

9.6 Jede Bestimmung des Vertrages, die ausdrücklich oder implizit dazu bestimmt ist, nach oder nach der Kündigung in Kraft zu treten oder in Kraft zu bleiben, bleibt in vollem Umfang in Kraft.

10. Haftungsbeschränkung

10.1 Nichts in diesen Bedingungen beschränkt oder schließt die Haftung von Procare für folgende Bereiche aus:

10.1.1 Tod oder Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit oder Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter, Agenten oder Unterauftragnehmer (sofern zutreffend) verursacht wurde;

10.1.2 Betrug oder betrügerische Falschdarstellung;

10.1.3 Verstoß gegen die Indenserdes 12 des Sale of Goods Act 1979; Oder

10.1.4 fehlerhafte Produkte nach dem Verbraucherschutzgesetz von 1987; Oder

10.1.5 alle Fragen, für die es für Procare rechtswidrig wäre, die Haftung auszuschließen oder einzuschränken.

10.2 Vorbehaltlich Ziffer 10.1:

10.2.1 Procare haftet dem Kunden unter keinen Umständen, sei es vertraglich, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder auf andere Weise, für entgangenen Gewinn oder mittelbare oder Folgeschäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben; Und

10.2.2 Die Gesamthaftung von Procare gegenüber dem Kunden für alle sonstigen Verluste, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, sei es vertraglich, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder auf andere Weise, übersteigt unter keinen Umständen 100% des Preises der Ware.

11. Höhere Gewalt

Keine der Parteien verstößt gegen den Vertrag oder haftet für Verzögerungen bei der Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag, wenn diese Verzögerung oder dieser Ausfall auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist. Wenn die Verzugs- oder Nichterfüllungsfrist 4 Wochen andauert, kann die nicht betroffene Partei den Vertrag durch eine fristlose Kündigung der betroffenen Partei von 30 Tagen kündigen.

12. Ankündigung

12.1 Der Kunde darf keine öffentliche Bekanntmachung über das Bestehen, den Gegenstand oder die Bedingungen des Vertrags, die Waren oder die von ihm in Betracht gezogenen weiter reichenden Transaktionen oder die Beziehung zwischen den Parteien ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Procare machen oder zulassen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben, eine staatliche oder regulatorische Behörde (einschließlich, ohne Einschränkung, eine relevante Wertpapierbörse) , jedes Gericht oder eine andere zuständige Behörde.

13. Allgemeines

13.1 Abtretung und sonstige Geschäfte

13.1.1 Procare kann jederzeit alle oder keine seiner Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag auf andere Weise abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, unterVertrag bringen oder auf andere Weise handeln.

13.1.2 Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Procare keine Trust-über-oder-sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, untervertragen, eine Treuhanderklärung erklären oder auf andere Weise mit seinen Rechten oder Pflichten aus dem Vertrag handeln.

13.2 Vertraulichkeit

13.2.1 Jede Partei verpflichtet sich, zu keinem Zeitpunkt vertrauliche Informationen über das Geschäft, Angelegenheiten, Kunden, Kunden oder Lieferanten der anderen Partei oder eines Mitglieds der Gruppe, der die andere Partei angehört, offenzulegen, es sei denn, dies ist in Ziffer 13.2.2 zulässig. Für die Zwecke dieser Klausel bedeutet „Gruppe“ in Bezug auf eine Partei, diese Partei, jede Tochtergesellschaft oder Holdinggesellschaft von Zeit zu Zeit dieser Partei und jede Tochtergesellschaft von Zeit zu Zeit einer Holdinggesellschaft dieser Partei.

13.2.2 Jede Partei kann die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenlegen:

a) an ihre Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Vertreter oder Berater, die diese Informationen zum Zwecke der Ausübung der Rechte der Partei oder zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung kennen müssen. Jede Partei stellt sicher, dass ihre Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Vertreter oder Berater, denen sie die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenlegt, dieser Klausel 13.2 entsprechen; Und

b) wie es das Gesetz, ein zuständiges Gericht oder eine staatliche oder Regulierungsbehörde vorschreibt.

13.2.3 Die vertraulichen Informationen einer anderen Partei darf keine Partei für andere Zwecke verwenden, als um ihre Rechte auszuüben und ihre Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zu erfüllen.

13.3 Vollständige Vereinbarung

13.3.1 Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt und löscht alle bisherigen Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherungen, Gewährleistungen, Zusicherungen, Zusicherungen und mündlichen Vereinbarungen zwischen ihnen, ob schriftlich oder mündlich, in Bezug auf ihren Gegenstand.

13.3.2 Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass sie keine Abhilfemaßnahmen in Bezug auf Aussagen, Zusicherungen, Zusicherungen oder Gewährleistungen (unschuldig oder fahrlässig) hat, die in dieser Vereinbarung nicht festgelegt sind. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass sie keinen Anspruch auf unschuldige oder fahrlässige Falschdarstellung auf der Grundlage einer Erklärung in dieser Vereinbarung hat.

13.4 Bestechungsbekämpfung

13.4.1 Für die Zwecke dieser Klausel 13.4 sind die Ausdrücke „angemessene Verfahren“ und „verbunden mit“ in Übereinstimmung mit den Bestechungsgesetzen auszulegen.

13.4.2 Jede Partei muss die geltenden Bestechungsgesetze einhalten, einschließlich der Gewährleistung, dass sie über angemessene Verfahren zur Verhinderung von Bestechung verfügt, und sicherstellen, dass

a) das gesamte Personal dieser Partei;

b) alle anderen, die mit dieser Partei verbunden sind, und

c) alle Unterauftragnehmer dieser Partei,

in die Erfüllung des Vertrages einbezogen sind, so dass sie eingehalten werden.

13.4.3 Ohne Einschränkungen von Ziffer 13.4.2 darf keine der Parteien Bestechungsgelder oder sonstige unsachgemäße Zahlungen vornehmen oder erhalten oder zulassen, dass eine solche Zahlung in ihrem Namen entweder im Vereinigten Königreich oder anderswo geleistet oder empfangen wird, und sie führt angemessene Verfahren durch, um sicherzustellen, dass solche Bestechungsgelder oder Zahlungen nicht direkt oder indirekt in ihrem Namen getätigt werden.

13.4.4 Jede Partei hat die andere unverzüglich zu benachrichtigen, sobald sie Kenntnis von einem Verstoß oder einem möglichen Verstoß gegen diese Klausel 13.4 erhält.

13.5 Variation

Eine Änderung des Vertrags ist nur wirksam, wenn sie von den Parteien (oder ihren bevollmächtigten Vertretern) schriftlich und unterzeichnet ist.

13.6 Verzicht

Kein Versäumnis oder eine Verzögerung durch eine Partei, ein im Vertrag oder durch das Gesetz vorgesehene Recht oder Rechtsmittel auszuüben, stellt einen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel dar, noch verhindert oder beschränkt es die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs. Die ausübung dieses Rechts oder Rechtsbehelfs darf die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs nicht verhindern oder einschränken.

13.7 Abfindung

Sollte eine Bestimmung oder Teilbestimmung des Vertrages unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so gilt sie als geändert, soweit dies für ihre Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbaren erforderlich ist. Ist eine solche Änderung nicht möglich, so gilt die entsprechende Bestimmung oder Teilbestimmung als gestrichen. Eine Änderung oder Streichung einer Bestimmung oder Teilbestimmung gemäß dieser Klausel berührt nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des restlichen Vertrags.

13.8 Mitteilungen

13.8.1 Jede Mitteilung oder sonstige Mitteilung an eine Partei im Rahmen oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist schriftlich an diese Partei an ihrem Sitz (wenn es sich um eine Gesellschaft handelt) oder an ihren Hauptgeschäftssitz (in einem anderen Fall) oder eine andere Adresse, die diese Partei der anderen Partei gemäß dieser Klausel schriftlich mitgeteilt haben kann. , und ist persönlich zu liefern, per Prepaid-First-Class-Post oder einem anderen Lieferservice am nächsten Werktag, handelsüblichem Kurier, Fax oder E-Mail zu versenden.

13.8.2 Eine Mitteilung oder sonstige Mitteilung gilt als eingegangen: wenn sie persönlich zugestellt wird, wenn sie an der in Ziffer 13.8.1 genannten Adresse belassen wird; wenn per Prepaid-Post der ersten Klasse oder einem anderen Lieferservice am nächsten Arbeitstag gesendet wird, um 9.00 Uhr am zweiten Werktag nach der Entsendung; wenn per Handelskurier geliefert, zum Zeitpunkt und zu dem Zeitpunkt, an dem der Lieferschein des Kuriers unterzeichnet ist; oder, wenn per Fax oder E-Mail gesendet, einen Werktag nach der Übermittlung.

13.8.3 Die Bestimmungen dieser Klausel gelten nicht für die Zustellung von Verfahren oder anderen Schriftsätzen in Rechtsverfahren.

13.9 Rechte Dritter

Niemand außer einer Vertragspartei und ihren zugelassenen Zessionar mitgliedern das Recht, ihre Bedingungen durchzusetzen.

13.10 Geltendes Recht

Der Vertrag und alle Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), die sich aus oder in Verbindung mit ihm oder seinem Gegenstand oder seiner Entstehung ergeben, unterliegen dem Recht von England und Wales und werden entsprechend ausgelegt.

13.11 Zuständigkeit

Jede Partei stimmt unwiderruflich zu, dass die Gerichte von England und Wales ausschließlich für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) zuständig sind, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder seinem Gegenstand oder seiner Entstehung ergeben.

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